AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBL Management GmbH
(Stand 09/2026)
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: „AGB“) gelten für alle zwischen dem Kunden und der HBL
Management GmbH abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen der HBL Management GmbH, soweit es sich bei dem
Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt. Sie gelten nur gegenüber Vertragspartnern in Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Version der AGB wird auf der
Homepage www.hbl-management.com zur Verfügung gestellt; sie kann vom Kunden jederzeit in wiedergabefähiger Form gespeichert und
ausgedruckt werden.
1.2 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Das Angebot, die Angebotsannahme, die
Auftragsbestätigung sowie die Erbringung jeglicher Leistung seitens HBL Management GmbH unterliegen den vorliegenden Bedingungen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Kunden,
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HBL Management GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4 Die HBL Management GmbH erbringt ausschließlich Leistungen gegenüber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Kunde bestätigt, dass er in vorgenannter Eigenschaft und nicht als
Verbraucher (§ 13 BGB) mit der HBL Management GmbH in Geschäftsverbindung tritt.
1.5 In den gesondert abzuschließenden Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der HBL Management GmbH
getroffen wurden, mindestens in Textform niedergelegt. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Wirksamkeit von nach
Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt hiervon unberührt. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene
individuelle Vereinbarungen des Kunden mit der HBL Management GmbH haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen,
Mängelanzeigen, Erklärung einer Kündigung oder von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern das
Gesetz keine strengere Form zwingend vorsieht.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten
daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Angebot / Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1 Die auf der Internetseite, den Prospekten oder den sonstigen Dokumentationen der HBL Management GmbH präsentierten Leistungen
stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar, sondern eine Einladung an den Kunden, Angebote abzugeben.
2.2 Der Auftrag des Kunden (in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form) stellt ein bindendes Angebot dar, das die HBL
Management GmbH innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Zugangs des Angebots bei der HBL Management GmbH,
annehmen kann. Vorher von der HBL Management GmbH abgegebene Angebote sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot an
den Kunden dar, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.3 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald das Angebot des Kunden von der HBL Management GmbH durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung angenommen wird oder die HBL Management GmbH mit der Leistungserbringung mit Billigung des Kunden innerhalb
der Annahmefrist nach Ziff. 2.2 beginnt. Die Billigung des Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der HBL Management GmbH
ohne Vorbehalt Unterlagen, Daten und Informationen überlässt, die die HBL Management GmbH in die Lage versetzen, mit der
Auftragsbearbeitung zu beginnen. Ebenso kommt der Vertrag zustande, wenn die HBL Management GmbH ein ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnetes Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot ohne Einschränkungen und Änderungen annimmt. Erfolgt die
Annahme des Angebots per Auftragsbestätigung, ist für die Art und den Inhalt des damit zustande kommenden Vertrages – vorbehaltlich des
Gegenbeweises durch den Kunden – der Text der Auftragsbestätigung maßgebend. Der Kunde ist verpflichtet, diese in allen Teilen zu prüfen
und etwaige Abweichungen unverzüglich in Textform zu rügen.
2.4 Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ist die HBL Management GmbH gegebenenfalls dazu verpflichtet, dem Kunden den
Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des seitens
des Kunden abgegebenen Angebots dar.
2.5 Die HBL Management GmbH bietet keine rechts- und steuerberatenden Leistungen an. Entsprechende Leistungen werden von der HBL
Management GmbH auch nicht geschuldet. Der Umfang der von der HBL Management GmbH geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem
gesondert abzuschließenden Vertrag und, sofern vorhanden, der Auftragsbestätigung – jeweils beschränkt auf die Ausnahmen für
Hilfeleistungen in Steuersachen nach § 6 Ziff. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Beschreibungen in Angeboten der HBL Management GmbH
und/oder in der Auftragsbestätigung verstehen sich stets unter der Prämisse, dass die HBL Management GmbH keine rechts- und
steuerberatenden Leistungen anbietet, sondern allenfalls erlaubte Hilfe in Steuersachen (§ 6 Ziff. 4 StBerG).
2.6 Die Verwaltung des Personals des Auftraggebers übernimmt die HBL Management GmbH lediglich dann, wenn dies ausdrücklich
vertraglich vereinbart ist.
3. Leistungserbringung durch Dritte
Die HBL Management GmbH ist dazu berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglich übernommenen Pflichten und/oder zur Wahrnehmung eigener
berechtigter Interessen Dritte (z. B. Freelancer, Steuerberater, Rechtsanwälte) unter Beachtung der datenschutzrechtlich einschlägigen
Vorschriften hinzuzuziehen, sofern die HBL Management GmbH den Dritten zur Verschwiegenheit in dem Umfang verpflichtet, in dem sie
sich gegenüber dem Kunden selbst verpflichtet hat oder aber der Dritte berufsmäßig (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte) ohnehin besonders
zur Verschwiegenheit verpflichtet ist
4. Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Die HBL Management GmbH wird die von dem Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig
zugrunde legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen
und Informationen gehört nur zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.2 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat insbesondere
dafür Sorge zu tragen, dass die der HBL Management GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vollständig und
zutreffend sind. Die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten und Informationen hat der Kunde der HBL Management GmbH so
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die HBL Management GmbH möglich ist. Bei
fristgebundenen Leistungen (z. B. Lohnabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung etc.) hat die Zurverfügungstellung spätestens 5
Werktage vor dem Abgabetermin zu erfolgen, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall getroffen haben.
Mehrkosten, die durch die Zurverfügungstellung unrichtiger und/oder unvollständiger Unterlagen und Informationen entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden. Dasselbe gilt für Mehrkosten aufgrund einer nicht fristgerechten Überlassung von Informationen und Unterlagen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke der HBL Management GmbH daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen
Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.
4.4 Der Kunde garantiert der HBL Management GmbH, dass alle ihr für die Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Daten (insb.
Personaldaten) datenschutzkonform erhoben und weitergegeben wurden. Der Kunde stellt die HBL Management GmbH von allen
Ansprüchen, Kosten und Schäden (inkl. Rechtsanwaltskosten) frei, die sich auf eine diesbezügliche Rechtsverletzung beziehen, es sei denn,
er hat die Verletzung nicht zu vertreten. Die HBL Management GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Erhebung und
Weitergabe der Daten durch den Kunden zu überprüfen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der HBL Management GmbH die von der HBL Management GmbH verwendeten
Erfassungsbögen (z. B. im Rahmen der Stammdatenerfassung) zu verwenden.
5. Preise / Stornogebühren / Preisanpassung / Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird, sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Preislisten maßgeblich. Diese verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Vorgang
umsatzsteuerpflichtig ist.
5.2 Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes in Ansatz gebracht. Die Reisezeit beginnt mit dem Antritt der Reise am Sitz
des Auftragnehmers und endet mit der Ankunft am vereinbarten Einsatzort. Reisekosten werden nach tatsächlich nachgewiesenem Aufwand
berechnet. Nachgewiesene Übernachtungskosten werden ohne Angabe weiterer Gründe als notwendig anerkannt, wenn ein Betrag von
130,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro Person und Nacht inkl. Frühstück nicht überschritten wird. Sofern die tatsächlichen Kosten für die
Übernachtung den Betrag von 130,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer überschreiten, ist die Unvermeidbarkeit der entstandenen Kosten im Einzelfall
darzulegen und nachzuweisen. Unvermeidbar sind erhöhte Übernachtungskosten z.B. dann, wenn kein anderes zumutbares preiswerteres
Hotel buchbar gewesen ist oder zur Erledigung des Auftrags zwingend ein bestimmtes Hotel zu nutzen ist (z. B. Tagungshotel). Ohne Nachweis
der Notwendigkeit werden in diesen Fällen nur 130,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer erstattet. Bei Bahnreisen von mindestens 2 Stunden (einfache
Strecke) Dauer ist der Auftragnehmer berechtigt, in der ersten Klasse zu buchen. Bei Fahrten mit dem Pkw ist der Auftragnehmer berechtigt,
die für Arbeitnehmer gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 4 Satz 8 EStG bei Reiseantritt jeweils geltenden abgestufte Entfernungspauschalen pro Kilometer
abzurechnen.
5.3 Zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Einsätze der HBL Management GmbH kann der Kunde bis zu 5 Kalendertage vor dem
Einsatztag kostenfrei absagen. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, schuldet der Kunde 40% der Vergütung, die die HBL Management GmbH
bei Durchführung des Einsatzes verdient hätte. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass trotz der nicht fristgerechten Absage ein
Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.4 Preisänderungen sind zulässig, wenn seit dem Vertragsabschluss bzw. der letzten Preisänderung mehr als 12 Monate vergangen sind. Die
Preisänderung gilt ab dem Ersten des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Zugang der Information über die Preissteigerung
beim Kunden. Ist der Kunde mit der Preissteigerung nicht einverstanden, kann er dieser innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Information über die Preissteigerung bei ihm widersprechen. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Widerspricht der Kunde, endet
das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin, zudem es ordentlich kündbar ist. Ist eine Laufzeit zwischen den Parteien nicht
vereinbart, endet das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, gerechnet ab dem Zugang des Widerspruchs bei
der HBL Management GmbH.
5.5 Die Rechnungen der HBL Management GmbH sind ohne Abzug binnen sieben Kalendertagen zur Zahlung durch den Kunden fällig. Eine
Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Betrag für die HBL Management GmbH verfügbar ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist
die HBL Management GmbH - vorbehaltlich weiterer Ansprüche - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
5.6 Die HBL Management GmbH ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse- und/oder Abschläge abzurechnen.
6. Schlechtleistung / Verzug / Schadensersatz
6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln sowie bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, mit der Maßgabe, dass
der Kunde auch im Falle eines Dienstvertrags nach §§ 611, 675 BGB verpflichtet ist, der HBL Management GmbH eine Nacherfüllung innerhalb
einer angemessenen Frist zu ermöglichen.
6.2 Schadensersatzansprüche gegen die HBL Management GmbH wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht und/oder aufgrund einer
deliktischen Handlung und/oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses sowie aus sonstigen Rechtsgründen,
insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB)
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und/oder Garantien sowie
dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) oder aber arglistigem Handeln der HBL Management GmbH. Insoweit haftet die HBL
Management GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet
die HBL Management GmbH allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die
ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut
und auch vertrauen darf.
6.3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der HBL
Management GmbH.
6.4 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der HBL Management GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HBL Management GmbH.
7. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB ist dann und insoweit ausgeschlossen als ein Anspruch auf
Ersatz des Schadens statt der Leistung nicht besteht bzw. wirksam abbedungen wurde.
8. Höhere Gewalt
Die HBL Management GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf
Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Höhere Gewalt sind alle von außen kommenden, unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignissen,
die außerhalb des Einflussbereichs der HBL Management GmbH und des Vertragspartners liegen und die die Erbringung der vertraglichen
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und angemessener Sorgfalt
verhütet werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Terroranschläge, Ausfälle von Telekommunikations- und
Energieversorgungsnetzen, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Pandemien sowie sonstige Betriebsstörungen, die nicht in der
Risikosphäre der HBL Management GmbH liegen.
Solange und soweit die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, schuldet der Vertragspartner auch die jeweilige
Gegenleistung nicht. Dauert das Leistungshindernis länger als 14 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der
betroffenen Leistungen außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig abzurechnen.
Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, ist die Haftung der HBL Management GmbH ausgeschlossen. Ansprüche wegen der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben hiervon unberührt.
9. Schutzrechte, Urheberrechte
9.1 Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den von der HBL Management GmbH erstellten Inhalten und Werken in
Prospekten, auf Internetseiten oder sonstigen Medien verbleiben bei der HBL Management GmbH. Es gilt das deutsche Urheberrecht. Eine
Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Art der Verwertung bedarf der Zustimmung der HBL Management GmbH in
Textform. Dies gilt insbesondere für jegliche kommerzielle Nutzung der Inhalte und Werke.
9.2 Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen, Bilder, Medien, Software und sonstige urheberrechtliche geschützte Werke, garantiert
der Kunde, dass er Inhaber der entsprechenden Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte ist und Schutzrechte Dritter durch
die Verwendung nicht verletzt werden. Der Kunde stellt die HBL Management GmbH von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden (inkl.
Rechtsanwaltskosten) frei, die sich auf eine diesbezügliche Rechtsverletzung beziehen, es sei denn, er hat die Verletzung nicht zu vertreten.
Die HBL Management GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die Berechtigung des Kunden zu überprüfen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
10.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Beruht die
Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis, so darf er lediglich aufrechnen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt
ist, von der HBL Management GmbH anerkannt wurde oder unstreitig ist.
10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben
Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die HBL Management GmbH, sofern der Kunde die Zahlung nicht berechtigterweise nach Ziff.
10.2 zurückbehält, nach vorheriger Ankündigung ihre weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis die fällige (Vorschuss-) Rechnung der
HBL Management GmbH beglichen wurde. Die HBL Management GmbH ist unter denselben Bedingungen berechtigt, die Herausgabe der ihr
vom Kunden übergebenen Unterlagen zu verweigern. Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern die Zurückbehaltung, z.B.
aufgrund der geringen Höhe der offenen Honoraransprüche, unverhältnismäßig wäre. Im Übrigen ist die HBL Management GmbH
verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden mit einer Frist von mindestens einer Woche anzuzeigen, wenn dem Kunden
Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
11. Referenzen
Die HBL Management GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber – insbesondere dessen Firma und Firmenlogo – zu Referenzzwecken auf
eigenen Kommunikationskanälen (z. B. Website, Präsentationen, Social Media, Pitch‑Unterlagen) zu nennen. Dasselbe gilt für verbundene
Unternehmen der HBL im Sinne des § 15 AktG.
12. Geheimhaltung / Kommunikation
12.1 Die HBL Management GmbH verpflichtet sich, über alle ihr von dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung
gestellten Daten und Informationen auch über die Vertragslaufzeit hinaus - Stillschweigen zu bewahren und diese Daten und Informationen
ausschließlich und nur soweit erforderlich für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
12.2 Eine Weitergabe der Daten und Informationen an Dritte (Behörden, Dritte im Sinne der Ziffer 3 dieser AGB unter den dort genannten
Voraussetzungen) erfolgt nur soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist oder die HBL Management GmbH zur
Weitergabe und/oder Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist.
12.3 Die vom Kunden bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Adressdaten gelten bis zu einer Änderungsangabe des Kunden als zutreffend.
Soweit die HBL Management GmbH an die angegebene Adresse Schriftstücke versenden, genügt sie ihrer Informationspflicht. Gibt der Kunde
eine E-Mail-Adresse und/oder Telefaxnummern bei Auftragserteilung als Adressdaten an, darf die HBL Management GmbH, sofern der Kunde
nicht ausdrücklich eine abweichende Mitteilung macht, Informationen auch über diese Kommunikationsebenen an den Kunden erteilen.
Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Nutzung von Fax und elektronischen Medien (E-Mail) die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden
kann.
13. Vertragsdauer / Kündigung
13.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der
Vertrag endet nicht durch den Tod oder durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden oder im Falle einer Gesellschaft durch deren
Auflösung.
13.2 Sofern die Parteien ein Dauerschuldverhältnis begründet haben, ist dieses, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird,
ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zu Monatsende kündbar.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Ein vertragliches Rücktrittsrecht gewährt die HBL Management GmbH nicht. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausschließlich unter den
jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
13.5 Mit Beendigung des Vertrags hat der Kunde der HBL Management GmbH die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten
Datenverarbeitungsprogramme der HBL Management GmbH einschließlich angefertigter Kopien sowie weiterer Unterlagen herauszugeben
bzw. auf Anforderung der HBL Management GmbH zu löschen, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien ausdrücklich eine Überlassung
über die Beendigung des Vertrags hinaus vereinbart.
13.6 Mit Beendigung des Auftrags sind die Unterlagen des Kunden bei der HBL Management GmbH abzuholen. Die HBL Management GmbH
ist nicht zur Übersendung auf eigene Kosten und/oder eigenes Risiko verpflichtet.
14. Verjährung
14.1 Für Ansprüche und Rechte des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Dies gilt nicht in
folgenden Fällen:
a. Im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die HBL Management GmbH eine Garantie für die
Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.
b. Bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
c. Bei Schadensersatzansprüchen und/oder Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die aus einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung, einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Ziff. 6.2), einer schuldhaften Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz herrühren.
In vorgenannten Fällen a. - c. bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt.
14.2 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen
bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der HBL Management GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten der Firmensitz der HBL Management GmbH. Die HBL Management GmbH ist jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr
auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht
zuständig sein kann.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder die
Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.